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Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)



Inhalt:

Beratung + Bewerbung


■ Prof. Dr. Christian Rathmann (christian.rathmann@uni-hamburg.de)
■ Andrea Schaffers (andrea.schaffers@sign-lang.uni-hamburg.de)
■ Simone Scholl (simone.scholl@sign-lang.uni-hamburg.de)

Zu inhaltlichen/fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Prof. Dr. Christian Rathmann, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS) der Universität Hamburg (christian.rathmann@uni-hamburg.de)

Bewerbung

Bewerbungsschluss: 15. Januar 2012

Eventuelle Bewerbungsgespräche finden Mitte Januar statt. Sie werden rechtzeitig informiert. Die Zusage, ob Sie einen Studienplatz erhalten haben wird Ihnen bis zum 1. Februar 2012 schriftlich mitgeteilt. Es stehen maximal 15 Plätze zur Verfügung.

Bitte beachten Sie,  dass die  Zulassung für das gesamte weiterbildende Studium voraussetzt, dass die Eignungsprüfung am Ende des Einführungsmoduls erfolgreich bestanden wird.

Achtung: Falls Sie finanzielle Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies vor Ihrer Bewerbung tun. Eine Förderung nach Eingang der Bewerbung bzw. nachdem Sie die Weiterbildung angetreten haben, ist grundsätzlich nicht möglich! Deshalb erkundigen Sie sich bei Interesse bitte umgehend bei den zuständigen Behörden.

Die Bewerbungsmaterialien sind zu senden an die folgende Adresse:
Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg
Frau Marlis Adjanor
Vogt-Kölln-Straße 30, Haus E
22527 Hamburg

E-Mail: m.adjanor@aww.uni-hamburg.de

Grundvoraussetzungen zur Aufnahme sind
(a) Bewerbungsschreiben (in Form eines Videos in der Deutschen Gebärdensprache im "Quick-Time" Format; Länge ca. 3-4 Minuten an m.adjanor@aww.uni-hamburg.de)
(b) abgeschlossenes Hochschulstudium
(c) im Fall des fehlenden Nachweises eines Hochschulstudiums findet ein Auswahlgespräch mit Prof. Dr. Rathmann am Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (Januar 2012). Es kann entweder am IDGS durchgeführt werden oder über iChat erfolgen.
(d) eigene Beurteilung/Angaben zur Sprachkompetenz in zwei Arbeitssprachen:
    (1) Deutsche Gebärdensprache/Gebärdensprache eines anderen Landes oder
    (2) Deutsche Gebärdensprache/International Signs oder
    (3) Deutsche Gebärdensprache/Schriftdeutsch.

 

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