Finanzierung von Gastreferierenden
Koordinatorinnen und Koordinatoren einer Ringvorlesung im Rahmen des Allgemeinen Vorlesungswesens können bei der AWW einen Antrag zur finanziellen Unterstützung von Gastreferentinnen und Gastreferenten stellen. Finanziert werden können Reise- und Übernachtungskosten sowie Honorare (bis max. EUR 150,- / Referentinnen und Referenten aus Hamburg bis max. EUR 100,-). Bei Angehörigen der Universität, die ein Referat innerhalb der Ringvorlesung übernehmen, entfällt eine Finanzierung.
Bevor verbindliche Zusagen mit Gastreferentinnen und Gastreferenten
über Honorar und Reisekosten vereinbart werden, ist es notwendig,
vorher bzw.
bis
spätestens zum - 10. Juni für das Wintersemester
- 10. Januar für das Sommersemester eines jeden Jahres
der AWW eine detaillierte Aufstellung über Name, Referatstermin,
Reisekosten vom Anreiseort bzw. Übernachtungskosten bzw. Honorarwunsch vorzulegen, damit
während der Planungsphase eine finanzielle Deckung sichergestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Gelder bei einer Genehmigung durch die AWW nicht der Ringvorlesung im Ganzen zur Verfügung stehen, sondern zweck- und personengebunden bewilligt werden.
Die AWW verfügt nur über einen sehr kleinen Etat zur Honorierung und
Erstattung von Reisekosten für Gastreferentinnen und Gastreferenten. Daher ist es ratsam, sich hinsichtlich eines umfangreicheren Mittelbedarfs um
andere Finanzierungsquellen, wie Stiftungen, Mitveranstalter, Sponsoren
usw., frühzeitig zu bemühen.
Wichtig: Der Senatsausschuss für Weiterbildung beschließt im
Rahmen seiner Zuständigkeit nur das Veranstaltungsprogramm des
Allgemeinen Vorlesungswesens, nicht aber dessen Finanzierung. Über
Finanzierungsanträge entscheidet die AWW im Rahmen der vorgegebenen
Mittel. Über die Finanzierungsanträge wird zeitnah nach der offiziellen Aufnahme Ihrer Veranstaltung in das Veranstaltungsprogramm (Genehmigung durch den Vizepräsidenten Studium und Lehre der Universität Hamburg) entschieden.