Weiterbildendes Studium „Wege aus dem Konflikt“ setzt gesetzliche Regelungen bereits um
Bei Konflikten möglichst frühzeitig zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen ist das Ziel der Mediation. Betriebe und Privatpersonen greifen zunehmend auf diese Form der sanften außergerichtlichen Konfliktbeilegung zurück. Im Jahr 2011 soll nun das neue Mediationsgesetz verabschiedet werden. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Formulierung von Mindestanforderungen an Mediatoren und Mediatorinnen: Sie sollen Kenntnisse über Grundlagen der Mediation, Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz, das Recht der Mediation und die Rolle des Rechts in der Mediation sowie Rollenspiele zum Erproben des erworbenen Wissens erlernen. Das weiterbildende Studium „Wege aus dem Konflikt“, das die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg anbietet, setzt diese Anforderungen bereits heute um. Prof. Dr. Alexander Redlich, der das Studienangebot gemeinsam mit Prof. Dr. Friedemann von Thun entwickelt hat, sagt: „Die Qualität der mediatorischen Arbeit wird mit dem neuen Gesetz definiert. Verpflichtende Standards für Mediationsverfahren und für Mediator/innen bieten den Konfliktparteien Sicherheit und tragen so maßgeblich zur erfolgreichen Konfliktlösung bei“. Ziel einer Mediation ist dabei stets, eine gute Lösung für alle Konfliktparteien zu finden und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das neue Gesetz setzt die Vorgaben der europäischen Mediations-Richtlinien um. Es soll die außergerichtlichen Konfliktbeilegung fördern und getroffene Mediationsvereinbarungen leichter vollstreckbar machen. So soll zukünftig in einer Klageschrift stets angegeben werden, ob der Klage der Versuch einer Mediation vorausgegangen ist. Besonders wichtig ist laut der Stellungnahme des Bundesverbandes Mediation e. V. auch die neue Verpflichtung zur Verschwiegenheit, da ein Mediationsverfahren nur Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss hat, wenn die Konfliktparteien alle Tatsachen auf den Tisch legen. Dies wird nur geschehen, wenn die Mediatoren zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und bei einem Scheitern des Verfahrens über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen. Durch die neue gesetzliche Regelung der Mediation wird der Trend zu neuen Wegen in der Konfliktbeilegung weiter zunehmen. Das Weiterbildungsangebot „Wege aus dem Konflikt“ der Universität Hamburg startet wider im März 2011, Bewerbungsschluss ist der 25.02.2011. Am 20.01.2011 findet dazu von 18:00 bis 19:30 Uhr
eine Informationsveranstaltung statt. Ort: Universität Hamburg, Arbeitsstelle
für wissenschaftliche Weiterbildung, Vogt-Kölln-Str. 30, Haus E, Raum 207, 22527
Hamburg . Mehr Info
Pressekontakt Magdalene Asbeck Universität Hamburg, Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung Vogt-Kölln-Str. 30, Haus E 22527 Hamburg Tel. 040/42883-2487,-2499 E-Mail: m.asbeck@aww.uni-hamburg.de