Abschluss
Universitätszertifikat der Universität Hamburg
Die Ausgestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung basiert auf
den Vorgaben des Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahrens (§§ 6, 7
HmbDolmVO). Die Prüfung ist von der Innenbehörde der FH Hamburg als
gleichwertig anerkannt (HmbGVBl. Nr.44/55, 12/2007 und 12/2009).
Absolvent/innen
erhalten nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung das
Zertifikat der Universität Hamburg mit detaillierten Angaben zu Ziel,
Inhalt, Umfang und den erbrachten Leistungen.
Es werden 14
Leistungspunkte (ECTS) vergeben. Die aktuelle Fassung der Studien- und
Prüfungsordnung ist unter www.aww.uni-hamburg.de zu finden.
Nach
bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung und Erfüllung weiterer
formaler Voraussetzungen kann ein Antrag auf Vereidigung gestellt
werden.