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Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)



Inhalt:

Abschluss


Universitätszertifikat der Universität Hamburg

Die Ausgestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung basiert auf den Vorgaben des Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahrens (§§ 6, 7 HmbDolmVO). Die Prüfung ist von der Innenbehörde der FH Hamburg als gleichwertig anerkannt (HmbGVBl. Nr.44/55, 12/2007 und 12/2009).
Absolvent/innen erhalten nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung das Zertifikat der Universität Hamburg mit detaillierten Angaben zu Ziel, Inhalt, Umfang und den erbrachten Leistungen.
Es werden 14 Leistungspunkte (ECTS) vergeben. Die aktuelle Fassung der Studien- und Prüfungsordnung ist unter www.aww.uni-hamburg.de zu finden.

Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung und Erfüllung weiterer formaler Voraussetzungen kann ein Antrag auf Vereidigung gestellt werden.

 

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