Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätze für die Entgeltberechnung
Die Universität Hamburg erhebt für die Teilnahme am weiterbildenden Studium gemäß § 57 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und am Kontaktstudium für ältere Erwachsene Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den Kosten des Studiums, dem wirtschaftlichen Wert für den Teilnehmenden und dem öffentlichen Interesse an dem Angebot.
Entgeltberechnung und -erhebung
Das Entgelt wird grundsätzlich semesterweise berechnet und erhoben. Der
Umfang der Leistungen und die Höhe des Entgeltes werden mit der
Ausschreibung des Angebotes veröffentlicht.
Entstehung der Entgeltpflicht
Entgeltpflichtig ist der Teilnehmer aufgrund der Annahme des Studienplatzes. Die Annahme des Studienplatzes erfolgt im Falle des weiterbildenden Studiums durch die Teilnahmeerklärung und im Falle des Kontaktstudiums für ältere Erwachsene durch die Anmeldung.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Berechnung und Erhebung der Entgelte ist die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW).
Rücktritt und Rückzahlung beim weiterbildenden Studium
Krankheit von einer Dauer, welche das Erreichen des Zieles der Veranstaltung gefährdet, oder eine berufliche Veränderung, in deren Folge eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, werden regelmäßig als Rücktrittsgründe anerkannt. Über die Anerkennung anderer Gründe entscheidet der Leiter der AWW im Einzelfall. In jedem Fall ist der Rücktritt schriftlich zu beantragen; dem Antrag sind die notwendigen Nachweise beizufügen.
Wird ein Rücktritt anerkannt, erfolgt eine Rückzahlung des Entgeltes für die Unterrichtsstunden, an denen der Zurücktretende wegen des Grundes nicht teilnehmen konnte, der den Rücktritt auslöste. Der Rückzahlungsbetrag wird um einen Bearbeitungsbetrag in Höhe von 16 % des Entgeltes vermindert, das der Zurücktretende ansonsten zu zahlen gehabt hätte.
Rücktritt und Rückzahlung beim Kontaktstudium für ältere Erwachsene
Ein Rücktritt ist bis 14 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit eines Semesters schriftlich und ohne Angabe von Gründen möglich. Nach dieser Frist bedarf ein Rücktritt eines schriftlichen Antrages, der zu begründen ist und dem die notwenigen Nachweise beizufügen sind. Über die Anerkennung entscheidet der Leiter der AWW.
Für die Bearbeitung eines Rücktritts wird in jedem Fall ein Betrag von 16 % des Teilnahmeentgeltes erhoben, welches der Teilnehmer ansonsten zu zahlen gehabt hätte.
Hinweis zum Datenschutz
Die im Zusammenhang mit Bewerbung oder Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur in der AWW gespeichert und automatisiert verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Teilnehmerverwaltung und der Statistik benutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Darüber hinaus verwenden wir Ihre Adressdaten, um Sie auch zukünftig über unsere Angebote zu informieren. Wenn Sie keine weiteren Informationen wünschen, können Sie hiergegen jederzeit bei uns widersprechen, z.B. per Email an
info@aww.uni-hamburg.de oder schriftlich an unsere
Postadresse.
Gem. § 34 und §
35 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie das Recht,
jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über
Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung
erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen
oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig
oder nicht mehr erforderlich ist.