RECHTLICHES
Organisationsstruktur
Bei der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) handelt
es sich um eine zentrale Einrichtung (Betriebseinheit) der Universität
gemäß § 93 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Zentrale
Einrichtungen werden in Hamburg auch Senatsunmittelbare Einrichtungen
genannt. Im Falle der AWW entscheidet in akademischen Angelegenheiten
ein Ausschuss des Senats, der „Senatsausschuss für Weiterbildung”.
In staatlichen Auftragsangelegenheiten (Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel, Verwendung des Personals, Verwaltung von Räumen und
Geräten usw.) liegt die Verantwortung im Rahmen der geltenden
haushalts- und personalrechtlichen Vorschriften beim Leiter der
Arbeitsstelle.
Entstehung und Entwicklung
Die Arbeitsstelle besteht seit der Jahreswende 1975/76. Sie wurde unter
dem Namen „Kontaktstelle für wissenschaftliche Weiterbildung” als
Modellversuch der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung gegründet und gehörte zunächst zum Fachbereich
Erziehungswissenschaft der Universität. Die derzeitige
Organisationsform gibt es seit Februar 1986.
Im Oktober 1987 kam ein Fernstudienzentrum hinzu, dass die Studierenden
der FernUniversität in Hagen (FeU) mit Wohnsitz in Hamburg und seinem
Umland betreut. Das Fernstudienzentrum ist Teil der Arbeitsstelle und
damit der Universität Hamburg. Auch das Studienzentrum wurde im Rahmen
eines Modellvorhabens ins Leben gerufen. Die Projektzeit endete am 31.
März 1991. Seither wird das Fernstudienzentrum als Regeleinrichtung der
Universität weitergeführt.
Im März 1996 wurde darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Open
University durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Die Arbeitsstelle
betreut im Rahmen dieses Vertrages auch die Studierenden der britischen
Fernuniversität und berät Interessenten.
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben der Einrichtung sind in allgemeiner Form in den
„Organisationsbestimmungen für die Arbeitsstelle für wissenschaftliche
Weiterbildung der Universität Hamburg” festgelegt:
- Berufsfelderkundungen und Bedarfsermittlungen,
- Adressatenerkundungen und Zielgruppenbeschreibungen,
- Mitwirkung an der Curriculumentwicklung und didaktischen Planung,
- Entwurf von Modellseminaren,
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Weiterbildungsangebote,
- Teilnehmerbetreuung und allgemeine Teilnehmer- und Interessentenberatung,
- didaktische Beratung von Lehrenden,
- Erarbeitung/Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien,
- wissenschaftliche Begleitung und Evaluation,
- Dokumentation und Veröffentlichung der Ergebnisse von Weiterbildungsvorhaben.
Die Organisationsbestimmungen wurden in den Jahren 1984 und 1985
entwickelt und mit der Errichtung der Arbeitsstelle als zentrale
Betriebseinheit der Universität Anfang Februar 1986 durch die Behörde
für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg
genehmigt. Durch das Fernstudienzentrum ist der Aufgabenkatalog um die
Betreuung der Studierenden und um das Angebot von mentorengeleiteten
Veranstaltungen erweitert worden