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Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)



Inhalt:

RECHTLICHES

Organisationsstruktur

Bei der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) handelt es sich um eine zentrale Einrichtung (Betriebseinheit) der Universität gemäß § 93 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Zentrale Einrichtungen werden in Hamburg auch Senatsunmittelbare Einrichtungen genannt. Im Falle der AWW entscheidet in akademischen Angelegenheiten ein Ausschuss des Senats, der „Senatsausschuss für Weiterbildung”.

In staatlichen Auftragsangelegenheiten (Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, Verwendung des Personals, Verwaltung von Räumen und Geräten usw.) liegt die Verantwortung im Rahmen der geltenden haushalts- und personalrechtlichen Vorschriften beim Leiter der Arbeitsstelle.

Entstehung und Entwicklung

Die Arbeitsstelle besteht seit der Jahreswende 1975/76. Sie wurde unter dem Namen „Kontaktstelle für wissenschaftliche Weiterbildung” als Modellversuch der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gegründet und gehörte zunächst zum Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität. Die derzeitige Organisationsform gibt es seit Februar 1986. Im Oktober 1987 kam ein Fernstudienzentrum hinzu, dass die Studierenden der FernUniversität in Hagen (FeU) mit Wohnsitz in Hamburg und seinem Umland betreut. Das Fernstudienzentrum ist Teil der Arbeitsstelle und damit der Universität Hamburg. Auch das Studienzentrum wurde im Rahmen eines Modellvorhabens ins Leben gerufen. Die Projektzeit endete am 31. März 1991. Seither wird das Fernstudienzentrum als Regeleinrichtung der Universität weitergeführt. Im März 1996 wurde darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Open University durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Die Arbeitsstelle betreut im Rahmen dieses Vertrages auch die Studierenden der britischen Fernuniversität und berät Interessenten.

Aufgabenbereiche

Die Aufgaben der Einrichtung sind in allgemeiner Form in den „Organisationsbestimmungen für die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg” festgelegt:
  1. Berufsfelderkundungen und Bedarfsermittlungen,
  2. Adressatenerkundungen und Zielgruppenbeschreibungen,
  3. Mitwirkung an der Curriculumentwicklung und didaktischen Planung,
  4. Entwurf von Modellseminaren,
  5. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Weiterbildungsangebote,
  6. Teilnehmerbetreuung und allgemeine Teilnehmer- und Interessentenberatung,
  7. didaktische Beratung von Lehrenden,
  8. Erarbeitung/Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien,
  9. wissenschaftliche Begleitung und Evaluation,
  10. Dokumentation und Veröffentlichung der Ergebnisse von Weiterbildungsvorhaben.
Die Organisationsbestimmungen wurden in den Jahren 1984 und 1985 entwickelt und mit der Errichtung der Arbeitsstelle als zentrale Betriebseinheit der Universität Anfang Februar 1986 durch die Behörde für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt. Durch das Fernstudienzentrum ist der Aufgabenkatalog um die Betreuung der Studierenden und um das Angebot von mentorengeleiteten Veranstaltungen erweitert worden
 

Seiteninfo: Impressum  | Kontakt | Browserinfo | Letzte Aktualisierung am 21. Feb. 2006 durch H. Vogt
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